Zulassungen und Nachweise
Die Fa. RMI Richard Mayer ist eine nach GefStoffV Anhang I Nr. 2.4.2 (4) zugelassene
Fachfirma für schadstoffbezogene Sanierungen. Diese werden entsprechend den jeweils anwendbaren Vorschriften wie der TRGS 519 / TRGS 521 / TRGS 524 / TRGS 551, DGUV-Regel 101-004 (ehem. BGR 128) / DGUV-Information 201-028 (ehem. BGI 858) / BioStoffV und den entsprechenden Handlungsanleitungen der BG Bau und des LGA / BGA unter ständiger Aufsicht von geprüft sachkundigen Vorarbeitern durch arbeitsmedizinisch betreute Mitarbeiter und unter Anwendung des vorgeschriebenen persönlichen Arbeitsschutzes durchgeführt.