Demontage von Asbest

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Asbest ist ein natürlich vorkommendes, faserförmiges Mineral und fand dank seiner besonderen physikalischen und chemischen Eigenschaften binnen fast 100 Jahren, Anwendung in ca. 3.000 Produkten. Hierzu zählen:

  • Dach und Fassadenbekleidungen
  • Bodenbeläge
  • Wand- und Deckenputze
  • Spachtelmassen, Fensterkitte, Dichtungsmassen, Dichtungsschnüre z.B.: an Brandschutztüren
  • Fliesenkleber
  • Entwässerungs-Rohrleitungen
  • Ummantelungen von Haustechnischen Rohrleitungen und Kanälen
  • Dichtungen von Rohrleitungen und Kanälen
  • Brandschutzplatten oder Spritzasbest bspw. an Stahlkonstruktionen
  • Nachtspeicheröfen

 

 


Asbest wurde 1993 als besonders krebserregender Gefahrstoff (K1) eingestuft. Voraussetzung für die krankmachende Wirkung ist, dass die Asbestfasern über die Atemwege in die Lunge gelangen und sich dort durch ihr Geometrie in den Alveolen festsetzen. 

Die Latenzzeit für den Ausbruch asbestbedingter Erkrankung beträgt durchschnittlich 30 Jahre, was die Feststellung eines Zusammenhangs von Asbestfasern und dem Ausbruch eine Erkrankung erschweren kann. 
 


Seit 1986 besteht ein Herstellungsverbot für bestimmte asbesthaltige Produkte (Spritzasbest wurde bereits 1979 verboten). Ein generelles Herstellungs- und Verwendungsverbot in Deutschland gilt jedoch erst seit der Einführung der Gefahrstoffverordnung im Jahre 1993. 

Für alle Mitgliedsstaaten der EU gilt diese Verbot seit 2005. 
 


Bei der Arbeit mit asbesthaltigen Baustoffen sind gem. TRGS 519, Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. So muss der zu Arbeitsbereich idR. staubdicht und unterdruckfest abgeschottet werden. Der Zugang erfolgt über Schleusensysteme. Das Personal trägt die vorgeschriebene perönliche Schutzausrüstung (Schutzanzüge, Atemschutz, etc.). 

Für Materialtransporte aus der Sanierungszone muss eine Materialschleuse installiert werden. Über ein Unterdruckhaltegerät/Abluftfiltersystem ist in der Sanierungszone konstant ein Unterdruck zu halten und ein mehrfacher Luftaustausch zu gewährleisten. Die gefilterte Abluft ist direkt ins Freie abzuführen. Die demontierten asbesthaltigen Baustoffe sind staubdicht und transportsicher zu verpacken und auszuschleusen. 

Nach erfolgter Feinreinigung und ggf. nach einer Freigabemessung durch ein zugelassenes Labor, darf die Abschottung rückgebaut werden.

Sämtliche Arbeiten sind unter ständiger Aufsicht von geprüft sachkundigen Fachführungskräften auszuführen.